Was ist eigentlich die „Elternvertretung“ in der Schule?
Elternvertretungen sind unabhängige, von den Erziehungsberechtigten selbst gewählte beziehungsweise gebildete Gremien, die die Erziehungsberechtigten über ihre Arbeit
informieren und sie dafür interessieren, an der Verbesserung der inneren und äußeren
Schulverhältnisse mitzuarbeiten, diesbezügliche Vorschläge und Anregungen der Erziehungsberechtigten aufnehmen, beraten und an die Schule und den Schulträger herantragen sowie das Verständnis der Öffentlichkeit für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
der Schule stärken. (§ 55 Abs. 1 SchG LSA)
Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:
• die Interessen der Elternschaft zu wahren,
• Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter
zu geben,
• an Beratungen der Schulkonferenzen teilzunehmen und Beschlüsse einzubringen,
• das tägliche Schulleben in seinen vielen Formen mit zu gestalten.
Der Schulträger und die Schulleitung unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte.
Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden
Entnommen aus
Ein Wegweiser von Eltern für Eltern
SACHSEN-ANHALT
Kultusministerium
www.landeselternrat-lsa.de
Kontakt zum Vorstand des Schulelternrates: kontakt@sks-aken.bildung-lsa.de
Vorstand des Schulelternrates:
Vorsitzende: Nadine Herrmann
Stellvertreterin: Kerstin Westphal
Beisitzerin: Susann Goldacker




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